Hinweis: Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für den Geschäftsbetrieb gespeichert und einer Kreditschutzorganisation übermittelt werden.

I. Geltung unserer AGB

 
Es gelten ausschließlich unsere AGB, und zwar für alle künftigen Geschäfte. Dies gilt auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, der Kunde aber aufgrund eines vorherigen Auftrags Kenntnis von ihnen hatte. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns nur bindend, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen.
 
II. Freibleibendes Angebot, Auftragsbestätigung
 
1. Im Falle eines Angebots unsererseits erfolgt dieses freibleibend. Etwas anderes gilt nur, sofern dies schriftlich vereinbart wurde.
2. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn Sie von uns mündlich oder schriftlich bestätigt wurden. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Übergabe des Lieferscheins bzw. der Rechnung.
 
III. Preise
 
1. Sofern sich aus einer schriftlichen Vereinbarung oder Bestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Unternehmenssitz; exklusive Umsatzsteuer und sonstiger gesetzlicher Abgaben, Gebühren, etc. Bei Lieferungen außerhalb Berlins werden angemessene Transportgebühren erhoben.
2. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart oder bestätigt wurde, ist der Kaufpreis inkl. Umsatzsteuer innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf von 7 Tagen gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
 
IV. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
 
1. Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung befugt, wenn die behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
2. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als seine Gegenforderung auf der Lieferung beruht, aus der wir Ansprüche
geltend machen.
 
V. Lieferung
 
1. Wir akzeptieren keine Fixgeschäfte.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt voraus, dass der Kunde seine Verpflichtungen auch aus früheren Lieferungen rechtzeitig vollumfänglich erfüllt hat. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Bei Lieferverzug ist der Kunde berechtigt, nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten.
4. Soweit der Lieferverzug auf mindestens grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht, haften wir für jeden vollen Tag des Verzuges pauschal in Höhe von 0,5% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mit mehr als 20% des Kaufpreises exklusive Umsatzsteuer; für sonstige auf Lieferverzug beruhende weitergehende Ansprüche wir keine Haftung übernommen.
5. Teillieferungen sind zulässig.
6. Bei Annahmeverzug des Kunden, der die ihm angebotene Lieferung unverzüglich abzunehmen hat, bleiben sämtliche gesetzliche Ansprüche vorbehalten.
 
VI. Gefahrenübergang
 
1. Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung „ab Werk“.
2. Auf schriftliche Anweisung und auf Kosten des Kunden, kann für die Ware eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
 
VII. Verpackungskosten
 
Einwegverpackungen wie Folien und Kartons werden nicht zurückgenommen. Der Kunde hat die Verpackung auf eigene Kosten zu entsorgen. Paletten, Kisten und andere wertige Transportgefäße bleiben unser Eigentum und sind entweder unmittelbar nach der Lieferung oder kurze Zeit danach unaufgefordert bei nächster Gelegenheit zurückzugeben. Anderenfalls behalten wir uns Inrechnungstellung vor.
 
VIII. Gewährleistung

1. Wir leisten Gewähr, dass die Lieferung zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch der Lieferung erheblich mindern.
2. Die Lieferung ist sogleich bei der Annahme einer Wareneingangskontrolle zu unterziehen und etwaige Mängel sind unverzüglich mündlich dem Lieferpersonal und uns per Telefax mitzuteilen. Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Lieferung können nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten aus § 377 HGB unverzüglich schriftlich per Telefax nachgekommen ist. Vorstehende Bedingungen gelten entsprechend für Mindergewichte oder Beschäftigungen an den gelieferten Waren.
3. Die mangelhafte Lieferung ist- falls diese vom Lieferpersonal nicht gleich zurück genommen wird- vom Kunden sachgerecht (entsprechend ihrer vertragsgemäßen Bestimmung) zu lagern, bis sie von uns besichtigt worden ist. Sollten wir 2 Wochen nach Eingang der Mängelrüge die mangelhafte Lieferung nicht besichtigt haben, kann der Kunde die mangelhafte Lieferung entsorgen.
4. Bei begründeten Mängelrügen erteilen wir eine Gutschrift oder leisten Ersatz durch Umtausch.
5. Nach Verarbeitung und Vermischung sowie nach Weiterversand an Dritte sind Mängelrügen ausgeschlossen.
6. Mängelansprüche verjähren in 2 Monaten ab Gefahrenübergang, sonstige Ansprüche in 18 Monaten ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers.

IX. Schadensersatz

1. Der Schadensersatz ist generell auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auf 20 % des die betreffende Lieferung umfassenden Warenwertes begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn findet nicht statt.
2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
X. Eigentumsvorbehalt
 
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer aus der Geschäftsverbindung mit dem resultierenden offenen Forderungen vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung sachgemäß zu behandeln, ordnungsgemäß zu lagern und umfassend zu versichern.
3. Der Kunde hat uns über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit ggfls. Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Der Kunde haftet in diesem Zusammenhang für notwendige Rechtsverfolgungskosten.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache weiter zu verkaufen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe unserer jeweils offenen Gesamtforderung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
5. Der Kunde wird hiermit zu Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt, wobei hierdurch unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, nicht beeinträchtigt wird. Wir erklären im Gegenzug, von dieser Befugnis nur dann Gebraucht machen zu wollen, solange der Kunde nicht in Zahlungsverzug geraten ist / oder kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
6. Schon bei Zahlungsverzug hat uns der Kunde auf Verlangen binnen 1 Woche unter Übergabe der für die Geltendmachung der Forderung notwendigen Unterlagen die Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen bekanntzugeben. Die Schuldner sind vom Kunden auf die Abtretung hinzuweisen und aufzufordern, Zahlung an uns zu leisten.
7. Im Falle der Verarbeitung oder Vermischung mit anderen Waren, werden wir im Verhältnis des Wertes der Lieferung zum Wert der übrigen verarbeiteten/vermischten Waren Miteigentümer an der neuen Sache, für die alle Regelungen hinsichtlich unserer Lieferung gelten.
8. Sicherheiten sind auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere offenen Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
 
XI. Gerichtsstand
 
1. Gerichtsstand für alle gewerblichen Kunden ist Berlin.
Wir haben das Recht, auch an den Kunden zuständigen Gericht oder an jedem anderen Gericht, das nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zuständig sein kann, zu klagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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